Anfertigung von Steuererklärungen
Die Anfertigung von Steuererklärungen umfasst insbesondere die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in enger Zusammenarbeit mit Ihnen.
Dies betrifft alle betrieblichen wie auch privaten Steuern. Von der Sichtung der relevanten Belege, der Ausnutzung aller steuerlichen Gestaltungsspielräume, der Zusammenstellung der Unterlagen bis zur Einreichung der Erklärungen bei den zuständigen Finanzämtern.
Die Ermittlung der voraussichtlichen Steuerbelastung sowie die Prüfung der Bescheide gehören ebenso dazu, wie die Einlegung von Rechtsbehelfen bei Abweichungen zu unserer Rechtsauffassung.



Aktuelle News:
BFH zur Hemmung der Feststellungsverjährung bei Prüfung eines Gesamtobjekts
25.11.2015 10:58 | Nachrichten SteuernDie Außenprüfung bei einer Gesellschaft, die hinsichtlich des Gesamtobjekts für die Feststellungsbeteiligten gehandelt hat, ist zulässig und führt zur Hemmung der Feststellungsfrist gegenüber allen Feststellungsbeteiligten, auch wenn diese von der Außenprüfung keine Kenntnis haben (Az. IX R 51/14).
BFH zur Vermietung und Verpachtung - Vorläufige Steuerfestsetzung - Beseitigung der Ungewissheit - Änderungsbefugnis
25.11.2015 10:52 | Nachrichten SteuernDie wegen fehlender Anknüpfungstatsachen bestehende Ungewissheit hinsichtlich der behaupteten Vermietungsabsicht ist nicht i. S. von § 171 Abs. 8 AO beseitigt, solange eine zukünftige Vermietung nicht ausgeschlossen ist und der Steuerpflichtige Maßnahmen ergreift, die darauf gerichtet sind, die Vermietung zu ermöglichen oder zu fördern. So der BFH (Az. IX R 27/14).
BFH zur Bindungswirkung einer Billigkeitsentscheidung gemäß § 163 AO - Änderung eines (vermeintlich) fehlerhaft ermittelten Übergangsgewinns
25.11.2015 10:49 | Nachrichten SteuernDer BFH hatte zu entscheiden, ob durch die antragsgemäße Berücksichtigung eines Übergangsgewinns im Rahmen einer bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung zu einem Drittel und damit der konkludenten antragsgemäßen Verteilung des Übergangsgewinns auf drei Jahre ein für die Folgejahre bindender und hinreichend bestimmter Verwaltungsakt erlassen worden ist oder es insoweit an einem entsprechenden Grundlagenbescheid fehlt (Az. X R 32/13).
BFH zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des Grundbesitzwertes gegenüber mehreren Miterben
25.11.2015 10:44 | Nachrichten SteuernDer BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwertes für Erbschaftsteuerzwecke, der als Inhaltsadressatin die Erbengemeinschaft, nicht aber die einzelnen Miterben bezeichnet, nichtig ist (Az. II R 31/13).